Das amerikanische Einwanderungsrecht bietet mehrere Visa für Unternehmer, die in den Vereinigten Staaten geschäftlich Fuß fassen möchten.

Für Unternehmer, Investoren und für einige hochrangige leitende Angestellte gibt es die Möglichkeit ein Visum zur erhalten mit dem sie in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten können. In einigen Fällen besteht sogar die Möglichkeit eine Green Card zur erhalten und dann als Permanent-Resident die US-Staatsbürgerschaft anzunehmen.

Ich habe jahrelange Erfahrung mit dem komplexen amerikanischen Einwanderungsrecht und habe mich darauf spezialisiert deutschsprachige Unternehmer und Investoren bei ihrem Gang in die Vereinigten Staaten zu unterstützen. Ich habe die staatliche Erlaubnis zur Auswandererberatung der Bundesrepublik Deutschland für die Vereinigten Staaten von Amerika. Welchen Geschäftsplan Sie auch immer umsetzten möchten, ich werde Ihnen das richtige Visum empfehlen.

Geschäfts-, Unternehmens- und Investorenvisum    

B-1 Visum (zeitlich begrenztes Geschäftsvisum)

Das B-1 Visum ist für Geschäftsleute gedacht, die sich zeitlich begrenzt auf Geschäftsreise in den USA befinden.

Mit dem B-1 Visum kann man vielfältige Geschäftsaktivitäten in den USA entfalten. So kann man z.B. Vertragsverhandlungen durchführen oder geeignete Immobilien für Investitionsprojekte auswählen. Das B-1 Visum steht Bürgern der meisten Länder zur Verfügung und wird relativ kurzfristig erteilt. Die Antragstellerin muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Rückkehrwille in das Herkunftsland.
  • Zeitlich begrenzter Aufenthalt.
  • Aufenthalt geschäftlich veranlasst.
  • Ausreichende finanzielle Mittel.

E-1 Visum (Handelsvisum)

Das E-1 Visum, auch bekannt als das Handelsvisum, ist ein Nichteinwanderungsvisum. Das Visum erlaubt Angehörigen eines Vertragsstaates den Aufenthalt in den USA um Handel zu treiben.

Voraussetzung ist das Vorliegen eines Handelsabkommens sowie ein substantieller Handel zwischen dem Vertragsland und den USA. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben alle Abkommen mit den USA.

E-2 Visum (Investorenvisum)

Das E-2 Visum, auch bekannt als das Investorenvisum, basiert ähnlich wie das Handelsvisum auf einem Staatsvertrag mit den USA. Es ist ein Nichteinwanderungsvisum, das ausländischen Geschäftsleuten und Investoren den Aufenthalt in den USA erlaubt sofern Sie eine substantielle Investition tätigen, die für die USA wirtschaftlich von Vorteil ist. Voraussetzungen sind im Einzelnen:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates.
  • Investition eines substantiellen Geldbetrages i.d.R. etwa 100.000 US-Dollar oder mehr in ein US-Unternehmen.
  • Ausreichende Kontrolle des Antragstellers über das US-Unternehmen.
  • Die Antragstellerin muss das Unternehmen in den USA leiten und entwickeln.

Deutschland, Österreich und die Schweiz sind alle Vertragsstaaten. Wenn Sie planen sich in den USA geschäftlich niederzulassen steht Ihnen mein Team jederzeit zur Verfügung, um Sie durch den Antragsprozess zu führen und potentielle Hindernisse zu beseitigen.

L-1 Visum (Mitarbeiterentsendung)

Das L-1 Visum erlaubt es Mitarbeitern internationaler Unternehmen innerhalb des Unternehmens in den USA zu arbeiten.

Voraussetzungen für die Erteilung des L-1 Visums sind, dass der zu entsendende Mitarbeiter entweder ein leitender Angestellter ist oder über Spezialkenntnisse verfügt. Der oder die Mitarbeiterin muss mindestens für 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre in dem entsendenden Unternehmen angestellt sein.

Unterschieden wird zwischen den L-1A (Manager), das grundsätzlich insgesamt für 7 Jahre gültig ist und dem L-1B (Spezialist, das nur für maximal 5 Jahre erteilt wird.

EB-5 Visum

Das EB-5 Visum ist ein Einwanderungsvisum und führt, anders als die oben genannten Visa, zur Green Card für den Antragsteller und die unmittelbare Familie.

Sofern Sie planen sich wirklich dauerhaft in den USA aufzuhalten, d.h. mit anderen Worten auszuwandern, sollten Sie das EB-5 Visum ins Auge fassen. Das EB-5 Visum führt zur Dauerarbeits- und Aufenthaltserlaubnis und später zur Staatsbürgerschaft. Das Antragsverfahren ist sehr komplex und aufwendig. So müssen unter anderem 900.000 US-Dollar oder 1.8 Million US-Dollar in ein US-Unternehmen investiert werden und dieses Unternehmen muss innerhalb von 2 Jahren 10 Vollzeitarbeitsplätze schaffen.

Sie sollten das EB-5 Visum nicht auf eigene Faust beantragen. Mein Team und ich würden uns freuen Sie dabei zu unterstützen.

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Als Unternehmeranwalt, der sich auf das Engagement von Geschäftsleuten in den USA spezialisiert hat, stehe ich Ihnen gerne mit meiner jahrelangen Expertise zur Verfügung. Viele für Ihre Investition in den USA wichtigen Umstände lassen sich erst in einem vertraulichen Gespräch klären. Wenn Sie sofortige Hilfe mit Ihrem Fall benötigen, buchen Sie bitte jederzeit eine umfassende Erstberatung mit mir.