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<oembed><version>1.0</version><provider_name>Becker International Law</provider_name><provider_url>https://beckerinternationallaw.com/de/</provider_url><author_name>Timo Becker</author_name><author_url>https://beckerinternationallaw.com/de/author/timo/</author_url><title>Wirtschafts-Immigrationsrecht - Becker International Law</title><type>rich</type><width>600</width><height>338</height><html>&lt;blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="9BJIINitJH"&gt;&lt;a href="https://beckerinternationallaw.com/de/praxisgebiete/wirtschafts-immigrationsrecht/"&gt;Wirtschafts-Immigrationsrecht&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;iframe sandbox="allow-scripts" security="restricted" src="https://beckerinternationallaw.com/de/praxisgebiete/wirtschafts-immigrationsrecht/embed/#?secret=9BJIINitJH" width="600" height="338" title="&#x201E;Wirtschafts-Immigrationsrecht&#x201C; &#x2014; Becker International Law" data-secret="9BJIINitJH" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no" class="wp-embedded-content"&gt;&lt;/iframe&gt;&lt;script type="text/javascript"&gt;
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</html><description>Das amerikanische Einwanderungsrecht bietet mehrere Visa f&#xFC;r Unternehmer, die in den Vereinigten Staaten gesch&#xE4;ftlich Fu&#xDF; fassen m&#xF6;chten. F&#xFC;r Unternehmer, Investoren und f&#xFC;r einige hochrangige leitende Angestellte gibt es die M&#xF6;glichkeit ein Visum zur erhalten mit dem sie in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten k&#xF6;nnen. In einigen F&#xE4;llen besteht sogar die M&#xF6;glichkeit eine Green Card zur erhalten und dann als Permanent-Resident die US-Staatsb&#xFC;rgerschaft anzunehmen. Ich habe jahrelange Erfahrung mit dem komplexen amerikanischen Einwanderungsrecht und habe mich darauf spezialisiert deutschsprachige Unternehmer und Investoren bei ihrem Gang in die Vereinigten Staaten zu unterst&#xFC;tzen. Ich habe die staatliche Erlaubnis zur Auswandererberatung der Bundesrepublik Deutschland f&#xFC;r die Vereinigten Staaten von Amerika. Welchen Gesch&#xE4;ftsplan Sie auch immer umsetzten m&#xF6;chten, ich werde Ihnen das richtige Visum empfehlen. Gesch&#xE4;fts-, Unternehmens- und Investorenvisum&nbsp; &nbsp;&nbsp; B-1 Visum (zeitlich begrenztes Gesch&#xE4;ftsvisum) Das B-1 Visum ist f&#xFC;r Gesch&#xE4;ftsleute gedacht, die sich zeitlich begrenzt auf Gesch&#xE4;ftsreise in den USA befinden. Mit dem B-1 Visum kann man vielf&#xE4;ltige Gesch&#xE4;ftsaktivit&#xE4;ten in den USA entfalten. So kann man z.B. Vertragsverhandlungen durchf&#xFC;hren oder geeignete Immobilien f&#xFC;r Investitionsprojekte ausw&#xE4;hlen. Das B-1 Visum steht B&#xFC;rgern der meisten L&#xE4;nder zur Verf&#xFC;gung und wird relativ kurzfristig erteilt. Die Antragstellerin muss die folgenden Voraussetzungen erf&#xFC;llen: R&#xFC;ckkehrwille in das Herkunftsland. Zeitlich begrenzter Aufenthalt. Aufenthalt gesch&#xE4;ftlich veranlasst. Ausreichende finanzielle Mittel. E-1 Visum (Handelsvisum) Das E-1 Visum, auch bekannt als das Handelsvisum, ist ein Nichteinwanderungsvisum. Das Visum erlaubt Angeh&#xF6;rigen eines Vertragsstaates den Aufenthalt in den USA um Handel zu treiben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Handelsabkommens sowie ein substantieller Handel zwischen dem Vertragsland und den USA. Deutschland, &#xD6;sterreich und die Schweiz haben alle Abkommen mit den USA. E-2 Visum (Investorenvisum) Das E-2 Visum, auch bekannt als das Investorenvisum, basiert &#xE4;hnlich wie das Handelsvisum auf einem Staatsvertrag mit den USA. Es ist ein Nichteinwanderungsvisum, das ausl&#xE4;ndischen Gesch&#xE4;ftsleuten und Investoren den Aufenthalt in den USA erlaubt sofern Sie eine substantielle Investition t&#xE4;tigen, die f&#xFC;r die USA wirtschaftlich von Vorteil ist. Voraussetzungen sind im Einzelnen: Nachweis der Staatsangeh&#xF6;rigkeit eines Vertragsstaates. Investition eines substantiellen Geldbetrages i.d.R. etwa 100.000 US-Dollar oder mehr in ein US-Unternehmen. Ausreichende Kontrolle des Antragstellers &#xFC;ber das US-Unternehmen. Die Antragstellerin muss das Unternehmen in den USA leiten und entwickeln. Deutschland, &#xD6;sterreich und die Schweiz sind alle Vertragsstaaten. Wenn Sie planen sich in den USA gesch&#xE4;ftlich niederzulassen steht Ihnen mein Team jederzeit zur Verf&#xFC;gung, um Sie durch den Antragsprozess zu f&#xFC;hren und potentielle Hindernisse zu beseitigen. L-1 Visum (Mitarbeiterentsendung) Das L-1 Visum erlaubt es Mitarbeitern internationaler Unternehmen innerhalb des Unternehmens in den USA zu arbeiten. Voraussetzungen f&#xFC;r die Erteilung des L-1 Visums sind, dass der zu entsendende Mitarbeiter entweder ein leitender Angestellter ist oder &#xFC;ber Spezialkenntnisse verf&#xFC;gt. Der oder die Mitarbeiterin muss mindestens f&#xFC;r 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre in dem entsendenden Unternehmen angestellt sein. Unterschieden wird zwischen den L-1A (Manager), das grunds&#xE4;tzlich insgesamt f&#xFC;r 7 Jahre g&#xFC;ltig ist und dem L-1B (Spezialist, das nur f&#xFC;r maximal 5 Jahre erteilt wird. EB-5 Visum Das EB-5 Visum ist ein Einwanderungsvisum und f&#xFC;hrt, anders als die oben genannten Visa, zur Green Card f&#xFC;r den Antragsteller und die unmittelbare Familie. Sofern Sie planen sich wirklich dauerhaft in den USA aufzuhalten, d.h. mit anderen Worten auszuwandern, sollten Sie das EB-5 Visum ins Auge fassen. Das EB-5 Visum f&#xFC;hrt zur Dauerarbeits- und Aufenthaltserlaubnis und sp&#xE4;ter zur Staatsb&#xFC;rgerschaft. Das Antragsverfahren ist sehr komplex und aufwendig. So m&#xFC;ssen unter anderem 900.000 US-Dollar oder 1.8 Million US-Dollar in ein US-Unternehmen investiert werden und dieses Unternehmen muss innerhalb von 2 Jahren 10 Vollzeitarbeitspl&#xE4;tze schaffen. Sie sollten das EB-5 Visum nicht auf eigene Faust beantragen. Mein Team und ich w&#xFC;rden uns freuen Sie dabei zu unterst&#xFC;tzen. Kontaktieren Sie mich als Ihren Unternehmeranwalt noch heute! Als Unternehmeranwalt, der sich auf das Engagement von Gesch&#xE4;ftsleuten in den USA spezialisiert hat, stehe ich Ihnen gerne mit meiner jahrelangen Expertise zur Verf&#xFC;gung. Viele f&#xFC;r Ihre Investition in den USA wichtigen Umst&#xE4;nde lassen sich erst in einem vertraulichen Gespr&#xE4;ch kl&#xE4;ren. Wenn Sie sofortige Hilfe mit Ihrem Fall ben&#xF6;tigen, buchen Sie bitte jederzeit eine umfassende Erstberatung mit mir. &nbsp;</description></oembed>
