{"version":"1.0","provider_name":"Becker International Law","provider_url":"https:\/\/beckerinternationallaw.com\/de\/","author_name":"Timo Becker","author_url":"https:\/\/beckerinternationallaw.com\/de\/author\/timo\/","title":"Internationale Immobilieninvestitionen \u00bb Becker International Law","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"pwTV033ATc\"><a href=\"https:\/\/beckerinternationallaw.com\/de\/praxisgebiete\/internationale-immobilieninvestitionen\/\">Internationale Immobilieninvestitionen<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/beckerinternationallaw.com\/de\/praxisgebiete\/internationale-immobilieninvestitionen\/embed\/#?secret=pwTV033ATc\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8222;Internationale Immobilieninvestitionen&#8220; &#8212; Becker International Law\" data-secret=\"pwTV033ATc\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script>\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/beckerinternationallaw.com\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n<\/script>\n","description":"Bevor Sie eine internationale Immobilieninvestition t\u00e4tigen, gibt es viele nicht ganz unkomplizierte Rechtsfragen zu kl\u00e4ren. Jedes Land auf der Welt hat seine eigenen Gesetze, wenn es um Immobilien geht. Ein internationaler Rechtsgrundsatz besagt, dass auf Immobilien immer das Recht des Staates Anwendung findet, in dem die Immobilie belegen ist. Es ist daher von gro\u00dfer Wichtigkeit, dass Sie sich vor der Immobilieninvestition genauestens \u00fcber die lokalen Vorschriften informieren bzw. fachkundigen Rechtsrat einholen. Ich f\u00fchre meine Mandanten durch den gesamten Investitionsprozess und berate hinsichtlich des Kaufvertrags, des richtigen Investitionsvehikels sowie der steuerrechtlichen- und nachlassrechtlichen Konsequenzen. Bitte kontaktieren Sie mich jederzeit gerne f\u00fcr eine vertrauliche Erstberatung. Wie ich Sie bei Ihrer internationalen Immobilieninvestition unterst\u00fctzen kann Wenn Sie in Immobilien investieren m\u00f6chten stehe ich Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung. Als internationaler Anwalt mit langj\u00e4hriger Erfahrung bei Immobilientransaktionen in Florida unterst\u00fctze ich Sie auf folgenden Gebieten: Verhandlungshilfe bei Immobilienk\u00e4ufen Pr\u00fcfung von Immobilienkaufvertr\u00e4gen Trust- sowie Gesellschaftsgestaltungen zum Halten von Immobilien Pr\u00fcfung der Eigent\u00fcmerstellung und sonstiger Regularien Mietvertr\u00e4ge und Immobilienverwaltung Gewerbeimmobilien Joint Ventures und andere komplexe Investitionsstrukturen Entwicklung von Immobilienprojekten Immobilienfinanzierung und Hypotheken Steuerliche Gestaltung bei Immobilientransaktionen Ausl\u00e4ndische Immobilieninvestitionen sind au\u00dfergew\u00f6hnlich komplizierte finanzielle Transaktionen. Sie sollten immer einen erfahrenen Berater einschalten, der Sie bei der optimalen Strukturierung Ihrer Investition unterst\u00fctzt und Ihre Interessen wahrt. Ich arbeite eng mit lokalen Maklern, Anw\u00e4lten und Beratern auf allen oben genannten Gebieten zusammen. Vertretung deutschsprachiger Immobilieninvestoren in den USA Ich helfe regelm\u00e4\u00dfig deutschsprachigen Immobilieninvestoren, sich im Paragraphendschungel der US-Bundes- und Landesgesetze zurecht zu finden. W\u00e4hrend meiner langj\u00e4hrige T\u00e4tigkeit am Immobilienstandort Florida konnte ich tiefe Einblicke in den US-Immobilienmarkt gewinnen. Weiter habe ich meine Kenntnisse im US-Immobilienrecht durch Weiterbildung an einer US-Law School vertieft sowie auch als Privatinvestor eine US-Immobilie gekauft, finanziert, renoviert und mit Gewinn weiterverkauft. Ich unterst\u00fctze meine Mandanten beim Ankauf von Immobilien mit Gesellschafts- und\/oder Truststrukturen und habe mehrere Vortr\u00e4ge \u00fcber US-Immobilieninvestitionen in Deutschland gehalten. F\u00fcr eine vertrauliche Erstberatung stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verf\u00fcgung. Steuerfragen bei internationalen Immobilieninvestitionen Eine Immobilientransaktion im Ausland kann weitreichende steuerliche Konsequenzen haben. Als internationaler Steueranwalt mit Erfahrung im Immobiliensektor bin ich bestens qualifiziert, Sie hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen und der richtigen Gestaltung Ihrer Immobilieninvestition zu beraten. W\u00e4hrend meiner Karriere habe ich viele internationale Steuerfragen von privaten Immobilieninvestoren sowie nationalen und internationalen Immobilienunternehmen behandelt. Ich arbeite gerne mit Ihrem steuerlichen Berater vor Ort zusammen. Vor einer Immobilientransaktion m\u00fcssen s\u00e4mtliche Steuerfragen gekl\u00e4rt werden, denn Sie m\u00f6chten sp\u00e4ter keine unerwartete Steuerlast oder etwa Strafen erleben. Es ist wichtig, dass internationale Immobilieninvestoren ihre Eink\u00fcnfte aus internationalen Immobilientransaktionen bei der jeweiligen Steuerverwaltung angeben und gegebenenfalls versteuern. Es sei hier erw\u00e4hnt, dass alle US-Personen f\u00fcr Steuerzwecke s\u00e4mtliche Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verkauf von Immobilien weltweit in den USA angeben und versteuern m\u00fcssen. F\u00fcr viele Steuerb\u00fcrger anderer L\u00e4nder regeln Doppelbesteuerungsabkommen eine Befreiung von der Besteuerung im Heimatland. Die USA kennen jedoch nur die Anrechnung von im Ausland gezahlter Steuer. Kurz gesagt: Internationale Immobilientransaktion sind komplexe Gesch\u00e4fte. Steuerfragen sollten niemals vernachl\u00e4ssigt werden. Es ist wichtig, dass Sie sich vor Ihrer Investition qualifizierten steuerrechtlichen Rat einholen. Ich werde sicherstellen, dass der Ankauf sowie Verkauf und die Vermietung ihrer internationalen Immobilien richtig strukturiert wird, um ihre steuerliche Belastung so niedrig wie m\u00f6glich zu halten. Kontaktieren Sie mich als Ihren Anwalt f\u00fcr Internationale Immobilieninvestitionen Ich habe die Kenntnisse und Erfahrung, deutschsprachige Investoren speziell bei US-Immobilieninvestitionen zu beraten. Wenn Sie mehr \u00fcber Immobilieninvestitionen in den USA erfahren m\u00f6chten, dann kontaktieren Sie mich bitte jederzeit gerne f\u00fcr ein vertrauliches Erstberatungsgespr\u00e4ch.","thumbnail_url":"https:\/\/beckerinternationallaw.com\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/International-Real-Estate-Attorney-German-American.jpg"}