{"id":544,"date":"2019-09-26T09:58:22","date_gmt":"2019-09-26T16:58:22","guid":{"rendered":"https:\/\/beckerinternationallaw.com\/?page_id=544"},"modified":"2019-11-22T11:21:11","modified_gmt":"2019-11-22T18:21:11","slug":"wirtschafts-immigrationsrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/beckerinternationallaw.com\/de\/praxisgebiete\/wirtschafts-immigrationsrecht\/","title":{"rendered":"Wirtschafts-Immigrationsrecht"},"content":{"rendered":"\n<p>Das amerikanische\nEinwanderungsrecht bietet mehrere Visa f\u00fcr Unternehmer, die in den Vereinigten\nStaaten gesch\u00e4ftlich Fu\u00df fassen m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Unternehmer, Investoren\nund f\u00fcr einige hochrangige leitende Angestellte gibt es die M\u00f6glichkeit ein\nVisum zur erhalten mit dem sie in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten\nk\u00f6nnen. In einigen F\u00e4llen besteht sogar die M\u00f6glichkeit eine Green Card zur\nerhalten und dann als Permanent-Resident die US-Staatsb\u00fcrgerschaft anzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ich habe jahrelange Erfahrung\nmit dem komplexen amerikanischen Einwanderungsrecht und habe mich darauf\nspezialisiert deutschsprachige Unternehmer und Investoren bei ihrem Gang in die\nVereinigten Staaten zu unterst\u00fctzen. Ich habe die staatliche Erlaubnis zur\nAuswandererberatung der Bundesrepublik Deutschland f\u00fcr die Vereinigten Staaten\nvon Amerika. Welchen Gesch\u00e4ftsplan Sie auch immer umsetzten m\u00f6chten, ich werde\nIhnen das richtige Visum empfehlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesch\u00e4fts-, Unternehmens- und Investorenvisum&nbsp; &nbsp;&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">B-1 Visum (zeitlich begrenztes Gesch\u00e4ftsvisum)<\/h3>\n\n\n\n<p>Das B-1 Visum ist f\u00fcr Gesch\u00e4ftsleute gedacht, die sich\nzeitlich begrenzt auf Gesch\u00e4ftsreise in den USA befinden.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem B-1 Visum kann man vielf\u00e4ltige\nGesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten in den USA entfalten. So kann man z.B. Vertragsverhandlungen\ndurchf\u00fchren oder geeignete Immobilien f\u00fcr Investitionsprojekte ausw\u00e4hlen. Das\nB-1 Visum steht B\u00fcrgern der meisten L\u00e4nder zur Verf\u00fcgung und wird relativ\nkurzfristig erteilt. Die Antragstellerin muss die folgenden Voraussetzungen\nerf\u00fcllen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>R\u00fcckkehrwille in das\nHerkunftsland.<\/li><li>Zeitlich begrenzter\nAufenthalt.<\/li><li>Aufenthalt gesch\u00e4ftlich\nveranlasst.<\/li><li>Ausreichende finanzielle\nMittel.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">E-1 Visum (Handelsvisum)<\/h3>\n\n\n\n<p>Das E-1 Visum, auch bekannt als das Handelsvisum, ist ein\nNichteinwanderungsvisum. Das Visum erlaubt Angeh\u00f6rigen eines Vertragsstaates\nden Aufenthalt in den USA um Handel zu treiben. <\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzung ist das Vorliegen eines Handelsabkommens\nsowie ein substantieller Handel zwischen dem Vertragsland und den USA.\nDeutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz haben alle Abkommen mit den USA.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">E-2 Visum (Investorenvisum)<\/h3>\n\n\n\n<p>Das E-2 Visum, auch bekannt als das Investorenvisum,\nbasiert \u00e4hnlich wie das Handelsvisum auf einem Staatsvertrag mit den USA. Es\nist ein Nichteinwanderungsvisum, das ausl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsleuten und\nInvestoren den Aufenthalt in den USA erlaubt sofern Sie eine substantielle\nInvestition t\u00e4tigen, die f\u00fcr die USA wirtschaftlich von Vorteil ist.\nVoraussetzungen sind im Einzelnen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Nachweis der\nStaatsangeh\u00f6rigkeit eines Vertragsstaates.<\/li><li>Investition eines\nsubstantiellen Geldbetrages i.d.R. etwa 100.000 US-Dollar oder mehr in ein\nUS-Unternehmen.<\/li><li>Ausreichende Kontrolle des\nAntragstellers \u00fcber das US-Unternehmen.<\/li><li>Die Antragstellerin muss das\nUnternehmen in den USA leiten und entwickeln.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Deutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz sind alle\nVertragsstaaten. Wenn Sie planen sich in den USA gesch\u00e4ftlich niederzulassen\nsteht Ihnen mein Team jederzeit zur Verf\u00fcgung, um Sie durch den Antragsprozess\nzu f\u00fchren und potentielle Hindernisse zu beseitigen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">L-1 Visum (Mitarbeiterentsendung)<\/h3>\n\n\n\n<p>Das L-1 Visum erlaubt es Mitarbeitern internationaler\nUnternehmen innerhalb des Unternehmens in den USA zu arbeiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung des L-1 Visums sind,\ndass der zu entsendende Mitarbeiter entweder ein leitender Angestellter ist\noder \u00fcber Spezialkenntnisse verf\u00fcgt. Der oder die Mitarbeiterin muss mindestens\nf\u00fcr 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre in dem entsendenden Unternehmen\nangestellt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Unterschieden wird zwischen den L-1A (Manager), das\ngrunds\u00e4tzlich insgesamt f\u00fcr 7 Jahre g\u00fcltig ist und dem L-1B (Spezialist, das\nnur f\u00fcr maximal 5 Jahre erteilt wird.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">EB-5 Visum<\/h3>\n\n\n\n<p>Das EB-5 Visum ist ein Einwanderungsvisum und f\u00fchrt,\nanders als die oben genannten Visa, zur Green Card f\u00fcr den Antragsteller und\ndie unmittelbare Familie.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern Sie planen sich wirklich dauerhaft in den USA aufzuhalten, d.h. mit anderen Worten auszuwandern, sollten Sie das EB-5 Visum ins Auge fassen. Das EB-5 Visum f\u00fchrt zur Dauerarbeits- und Aufenthaltserlaubnis und sp\u00e4ter zur Staatsb\u00fcrgerschaft. Das Antragsverfahren ist sehr komplex und aufwendig. So m\u00fcssen unter anderem 900.000 US-Dollar oder 1.8 Million US-Dollar in ein US-Unternehmen investiert werden und dieses Unternehmen muss innerhalb von 2 Jahren 10 Vollzeitarbeitspl\u00e4tze schaffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie sollten das EB-5 Visum nicht auf eigene Faust\nbeantragen. Mein Team und ich w\u00fcrden uns freuen Sie dabei zu unterst\u00fctzen. <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kontaktieren Sie mich als Ihren Unternehmeranwalt noch\nheute!<\/h2>\n\n\n\n<p>Als Unternehmeranwalt, der sich auf das Engagement von\nGesch\u00e4ftsleuten in den USA spezialisiert hat, stehe ich Ihnen gerne mit meiner\njahrelangen Expertise zur Verf\u00fcgung. Viele f\u00fcr Ihre Investition in den USA\nwichtigen Umst\u00e4nde lassen sich erst in einem vertraulichen Gespr\u00e4ch kl\u00e4ren.\nWenn Sie sofortige Hilfe mit Ihrem Fall ben\u00f6tigen, buchen Sie bitte jederzeit\neine umfassende Erstberatung mit mir. &nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das amerikanische Einwanderungsrecht bietet mehrere Visa f\u00fcr Unternehmer, die in den Vereinigten Staaten gesch\u00e4ftlich Fu\u00df fassen m\u00f6chten. F\u00fcr Unternehmer, Investoren und f\u00fcr einige hochrangige leitende Angestellte gibt es die M\u00f6glichkeit ein Visum zur erhalten mit dem sie in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten k\u00f6nnen. In einigen F\u00e4llen besteht sogar die M\u00f6glichkeit eine Green Card zur erhalten und dann als Permanent-Resident die US-Staatsb\u00fcrgerschaft anzunehmen. Ich habe jahrelange Erfahrung mit dem komplexen amerikanischen Einwanderungsrecht und habe mich darauf spezialisiert deutschsprachige Unternehmer und Investoren bei ihrem Gang in die Vereinigten Staaten zu unterst\u00fctzen. Ich habe die staatliche Erlaubnis zur Auswandererberatung der Bundesrepublik Deutschland f\u00fcr die Vereinigten Staaten von Amerika. Welchen Gesch\u00e4ftsplan Sie auch immer umsetzten m\u00f6chten, ich werde Ihnen das richtige Visum empfehlen. Gesch\u00e4fts-, Unternehmens- und Investorenvisum&nbsp; &nbsp;&nbsp; B-1 Visum (zeitlich begrenztes Gesch\u00e4ftsvisum) Das B-1 Visum ist f\u00fcr Gesch\u00e4ftsleute gedacht, die sich zeitlich begrenzt auf Gesch\u00e4ftsreise in den USA befinden. Mit dem B-1 Visum kann man vielf\u00e4ltige Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten in den USA entfalten. So kann man z.B. Vertragsverhandlungen durchf\u00fchren oder geeignete Immobilien f\u00fcr Investitionsprojekte ausw\u00e4hlen. Das B-1 Visum steht B\u00fcrgern der meisten L\u00e4nder zur Verf\u00fcgung und wird relativ kurzfristig erteilt. Die Antragstellerin muss die folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllen: R\u00fcckkehrwille in das Herkunftsland. Zeitlich begrenzter Aufenthalt. Aufenthalt gesch\u00e4ftlich veranlasst. Ausreichende finanzielle Mittel. E-1 Visum (Handelsvisum) Das E-1 Visum, auch bekannt als das Handelsvisum, ist ein Nichteinwanderungsvisum. Das Visum erlaubt Angeh\u00f6rigen eines Vertragsstaates den Aufenthalt in den USA um Handel zu treiben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Handelsabkommens sowie ein substantieller Handel zwischen dem Vertragsland und den USA. Deutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz haben alle Abkommen mit den USA. E-2 Visum (Investorenvisum) Das E-2 Visum, auch bekannt als das Investorenvisum, basiert \u00e4hnlich wie das Handelsvisum auf einem Staatsvertrag mit den USA. Es ist ein Nichteinwanderungsvisum, das ausl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsleuten und Investoren den Aufenthalt in den USA erlaubt sofern Sie eine substantielle Investition t\u00e4tigen, die f\u00fcr die USA wirtschaftlich von Vorteil ist. Voraussetzungen sind im Einzelnen: Nachweis der Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Vertragsstaates. Investition eines substantiellen Geldbetrages i.d.R. etwa 100.000 US-Dollar oder mehr in ein US-Unternehmen. Ausreichende Kontrolle des Antragstellers \u00fcber das US-Unternehmen. Die Antragstellerin muss das Unternehmen in den USA leiten und entwickeln. Deutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz sind alle Vertragsstaaten. Wenn Sie planen sich in den USA gesch\u00e4ftlich niederzulassen steht Ihnen mein Team jederzeit zur Verf\u00fcgung, um Sie durch den Antragsprozess zu f\u00fchren und potentielle Hindernisse zu beseitigen. L-1 Visum (Mitarbeiterentsendung) Das L-1 Visum erlaubt es Mitarbeitern internationaler Unternehmen innerhalb des Unternehmens in den USA zu arbeiten. Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung des L-1 Visums sind, dass der zu entsendende Mitarbeiter entweder ein leitender Angestellter ist oder \u00fcber Spezialkenntnisse verf\u00fcgt. Der oder die Mitarbeiterin muss mindestens f\u00fcr 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre in dem entsendenden Unternehmen angestellt sein. Unterschieden wird zwischen den L-1A (Manager), das grunds\u00e4tzlich insgesamt f\u00fcr 7 Jahre g\u00fcltig ist und dem L-1B (Spezialist, das nur f\u00fcr maximal 5 Jahre erteilt wird. EB-5 Visum Das EB-5 Visum ist ein Einwanderungsvisum und f\u00fchrt, anders als die oben genannten Visa, zur Green Card f\u00fcr den Antragsteller und die unmittelbare Familie. Sofern Sie planen sich wirklich dauerhaft in den USA aufzuhalten, d.h. mit anderen Worten auszuwandern, sollten Sie das EB-5 Visum ins Auge fassen. Das EB-5 Visum f\u00fchrt zur Dauerarbeits- und Aufenthaltserlaubnis und sp\u00e4ter zur Staatsb\u00fcrgerschaft. Das Antragsverfahren ist sehr komplex und aufwendig. So m\u00fcssen unter anderem 900.000 US-Dollar oder 1.8 Million US-Dollar in ein US-Unternehmen investiert werden und dieses Unternehmen muss innerhalb von 2 Jahren 10 Vollzeitarbeitspl\u00e4tze schaffen. Sie sollten das EB-5 Visum nicht auf eigene Faust beantragen. Mein Team und ich w\u00fcrden uns freuen Sie dabei zu unterst\u00fctzen. Kontaktieren Sie mich als Ihren Unternehmeranwalt noch heute! Als Unternehmeranwalt, der sich auf das Engagement von Gesch\u00e4ftsleuten in den USA spezialisiert hat, stehe ich Ihnen gerne mit meiner jahrelangen Expertise zur Verf\u00fcgung. Viele f\u00fcr Ihre Investition in den USA wichtigen Umst\u00e4nde lassen sich erst in einem vertraulichen Gespr\u00e4ch kl\u00e4ren. Wenn Sie sofortige Hilfe mit Ihrem Fall ben\u00f6tigen, buchen Sie bitte jederzeit eine umfassende Erstberatung mit mir. &nbsp;<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"parent":545,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"templates\/page-sidebar.php","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-544","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Wirtschafts-Immigrationsrecht - Becker International Law<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/beckerinternationallaw.com\/de\/praxisgebiete\/wirtschafts-immigrationsrecht\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Wirtschafts-Immigrationsrecht - Becker International Law\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Das amerikanische Einwanderungsrecht bietet mehrere Visa f\u00fcr Unternehmer, die in den Vereinigten Staaten gesch\u00e4ftlich Fu\u00df fassen m\u00f6chten. 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Gesch\u00e4fts-, Unternehmens- und Investorenvisum&nbsp; &nbsp;&nbsp; B-1 Visum (zeitlich begrenztes Gesch\u00e4ftsvisum) Das B-1 Visum ist f\u00fcr Gesch\u00e4ftsleute gedacht, die sich zeitlich begrenzt auf Gesch\u00e4ftsreise in den USA befinden. Mit dem B-1 Visum kann man vielf\u00e4ltige Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten in den USA entfalten. So kann man z.B. Vertragsverhandlungen durchf\u00fchren oder geeignete Immobilien f\u00fcr Investitionsprojekte ausw\u00e4hlen. Das B-1 Visum steht B\u00fcrgern der meisten L\u00e4nder zur Verf\u00fcgung und wird relativ kurzfristig erteilt. Die Antragstellerin muss die folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllen: R\u00fcckkehrwille in das Herkunftsland. Zeitlich begrenzter Aufenthalt. Aufenthalt gesch\u00e4ftlich veranlasst. Ausreichende finanzielle Mittel. E-1 Visum (Handelsvisum) Das E-1 Visum, auch bekannt als das Handelsvisum, ist ein Nichteinwanderungsvisum. Das Visum erlaubt Angeh\u00f6rigen eines Vertragsstaates den Aufenthalt in den USA um Handel zu treiben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Handelsabkommens sowie ein substantieller Handel zwischen dem Vertragsland und den USA. Deutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz haben alle Abkommen mit den USA. E-2 Visum (Investorenvisum) Das E-2 Visum, auch bekannt als das Investorenvisum, basiert \u00e4hnlich wie das Handelsvisum auf einem Staatsvertrag mit den USA. Es ist ein Nichteinwanderungsvisum, das ausl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsleuten und Investoren den Aufenthalt in den USA erlaubt sofern Sie eine substantielle Investition t\u00e4tigen, die f\u00fcr die USA wirtschaftlich von Vorteil ist. Voraussetzungen sind im Einzelnen: Nachweis der Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Vertragsstaates. Investition eines substantiellen Geldbetrages i.d.R. etwa 100.000 US-Dollar oder mehr in ein US-Unternehmen. Ausreichende Kontrolle des Antragstellers \u00fcber das US-Unternehmen. Die Antragstellerin muss das Unternehmen in den USA leiten und entwickeln. Deutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz sind alle Vertragsstaaten. Wenn Sie planen sich in den USA gesch\u00e4ftlich niederzulassen steht Ihnen mein Team jederzeit zur Verf\u00fcgung, um Sie durch den Antragsprozess zu f\u00fchren und potentielle Hindernisse zu beseitigen. L-1 Visum (Mitarbeiterentsendung) Das L-1 Visum erlaubt es Mitarbeitern internationaler Unternehmen innerhalb des Unternehmens in den USA zu arbeiten. Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung des L-1 Visums sind, dass der zu entsendende Mitarbeiter entweder ein leitender Angestellter ist oder \u00fcber Spezialkenntnisse verf\u00fcgt. Der oder die Mitarbeiterin muss mindestens f\u00fcr 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre in dem entsendenden Unternehmen angestellt sein. Unterschieden wird zwischen den L-1A (Manager), das grunds\u00e4tzlich insgesamt f\u00fcr 7 Jahre g\u00fcltig ist und dem L-1B (Spezialist, das nur f\u00fcr maximal 5 Jahre erteilt wird. EB-5 Visum Das EB-5 Visum ist ein Einwanderungsvisum und f\u00fchrt, anders als die oben genannten Visa, zur Green Card f\u00fcr den Antragsteller und die unmittelbare Familie. Sofern Sie planen sich wirklich dauerhaft in den USA aufzuhalten, d.h. mit anderen Worten auszuwandern, sollten Sie das EB-5 Visum ins Auge fassen. Das EB-5 Visum f\u00fchrt zur Dauerarbeits- und Aufenthaltserlaubnis und sp\u00e4ter zur Staatsb\u00fcrgerschaft. Das Antragsverfahren ist sehr komplex und aufwendig. So m\u00fcssen unter anderem 900.000 US-Dollar oder 1.8 Million US-Dollar in ein US-Unternehmen investiert werden und dieses Unternehmen muss innerhalb von 2 Jahren 10 Vollzeitarbeitspl\u00e4tze schaffen. Sie sollten das EB-5 Visum nicht auf eigene Faust beantragen. Mein Team und ich w\u00fcrden uns freuen Sie dabei zu unterst\u00fctzen. Kontaktieren Sie mich als Ihren Unternehmeranwalt noch heute! Als Unternehmeranwalt, der sich auf das Engagement von Gesch\u00e4ftsleuten in den USA spezialisiert hat, stehe ich Ihnen gerne mit meiner jahrelangen Expertise zur Verf\u00fcgung. Viele f\u00fcr Ihre Investition in den USA wichtigen Umst\u00e4nde lassen sich erst in einem vertraulichen Gespr\u00e4ch kl\u00e4ren. 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Das Visum erlaubt Angeh\u00f6rigen eines Vertragsstaates den Aufenthalt in den USA um Handel zu treiben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Handelsabkommens sowie ein substantieller Handel zwischen dem Vertragsland und den USA. Deutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz haben alle Abkommen mit den USA. E-2 Visum (Investorenvisum) Das E-2 Visum, auch bekannt als das Investorenvisum, basiert \u00e4hnlich wie das Handelsvisum auf einem Staatsvertrag mit den USA. Es ist ein Nichteinwanderungsvisum, das ausl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsleuten und Investoren den Aufenthalt in den USA erlaubt sofern Sie eine substantielle Investition t\u00e4tigen, die f\u00fcr die USA wirtschaftlich von Vorteil ist. Voraussetzungen sind im Einzelnen: Nachweis der Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Vertragsstaates. Investition eines substantiellen Geldbetrages i.d.R. etwa 100.000 US-Dollar oder mehr in ein US-Unternehmen. Ausreichende Kontrolle des Antragstellers \u00fcber das US-Unternehmen. Die Antragstellerin muss das Unternehmen in den USA leiten und entwickeln. Deutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz sind alle Vertragsstaaten. Wenn Sie planen sich in den USA gesch\u00e4ftlich niederzulassen steht Ihnen mein Team jederzeit zur Verf\u00fcgung, um Sie durch den Antragsprozess zu f\u00fchren und potentielle Hindernisse zu beseitigen. L-1 Visum (Mitarbeiterentsendung) Das L-1 Visum erlaubt es Mitarbeitern internationaler Unternehmen innerhalb des Unternehmens in den USA zu arbeiten. Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung des L-1 Visums sind, dass der zu entsendende Mitarbeiter entweder ein leitender Angestellter ist oder \u00fcber Spezialkenntnisse verf\u00fcgt. Der oder die Mitarbeiterin muss mindestens f\u00fcr 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre in dem entsendenden Unternehmen angestellt sein. Unterschieden wird zwischen den L-1A (Manager), das grunds\u00e4tzlich insgesamt f\u00fcr 7 Jahre g\u00fcltig ist und dem L-1B (Spezialist, das nur f\u00fcr maximal 5 Jahre erteilt wird. EB-5 Visum Das EB-5 Visum ist ein Einwanderungsvisum und f\u00fchrt, anders als die oben genannten Visa, zur Green Card f\u00fcr den Antragsteller und die unmittelbare Familie. Sofern Sie planen sich wirklich dauerhaft in den USA aufzuhalten, d.h. mit anderen Worten auszuwandern, sollten Sie das EB-5 Visum ins Auge fassen. Das EB-5 Visum f\u00fchrt zur Dauerarbeits- und Aufenthaltserlaubnis und sp\u00e4ter zur Staatsb\u00fcrgerschaft. Das Antragsverfahren ist sehr komplex und aufwendig. So m\u00fcssen unter anderem 900.000 US-Dollar oder 1.8 Million US-Dollar in ein US-Unternehmen investiert werden und dieses Unternehmen muss innerhalb von 2 Jahren 10 Vollzeitarbeitspl\u00e4tze schaffen. Sie sollten das EB-5 Visum nicht auf eigene Faust beantragen. Mein Team und ich w\u00fcrden uns freuen Sie dabei zu unterst\u00fctzen. Kontaktieren Sie mich als Ihren Unternehmeranwalt noch heute! Als Unternehmeranwalt, der sich auf das Engagement von Gesch\u00e4ftsleuten in den USA spezialisiert hat, stehe ich Ihnen gerne mit meiner jahrelangen Expertise zur Verf\u00fcgung. Viele f\u00fcr Ihre Investition in den USA wichtigen Umst\u00e4nde lassen sich erst in einem vertraulichen Gespr\u00e4ch kl\u00e4ren. 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