Es ist niemals zu früh, sich über die Nachlassplanung Gedanken zu machen. Gerade für internationale Investoren- und Unternehmerfamilien mit diversifiziertem Vermögen in mehreren Ländern ist es wichtig, vorausschauend zu planen, um den Hinterbliebenen einfachen Zugang zu dem Vermögen zu verschaffen und Kosten zu sparen. Der Erbfall ist für alle Hinterbliebenen schon schwer genug, daher sollte Wert auf eine einfach umsetzbare und strukturierte Planung gelegt werden.
Internationale Erb- und Nachlassregelungen sind nicht unkompliziert. Es gilt, viele Rechtsfragen zu klären, angefangen mit der Frage in welchem Land man domiziliert ist und welches Recht Anwendung findet bis hin zu erbschafts- und nachlasssteuerrechtlichen Fragen.
Ich berate regelmäßig multinationale Familien bei ihrer Nachlassplanung. Ich vertrete Amerikaner oder in Amerika lebende Deutsche mit Vermögensgegenständen in Deutschland und Amerika sowie in Deutschland lebende Deutsche mit Vermögensgegenständen in Amerika und Deutschland. Ich arbeite dabei eng mit Anwälten und Steuerberatern in beiden Ländern zusammen.
Sollten Sie dringende Hilfe bei Ihrer Nachlassplanung benötigen, kontaktieren Sie mich bitte noch heute. Ich stehe Ihnen gerne für eine vertrauliche Erstberatung zur Verfügung und wir können einen sofortigen Notfallplan ausarbeiten.
Internationale Nachlassplanungsleistungen, die ich in Amerika und im Ausland anbiete
Basispaket US-Revocable Living Trust
Der Revocable Living Trust ist das am häufigsten verwendete und effektivste Nachlassplanungsinstrument in Amerika. Der Trust ist ein jahrhundertealtes Gebilde des anglo- amerikanischen Rechts, in etwa vergleichbar mit einer widerruflichen Stiftung oder einer Treuhand nach europäischem Recht. Der Trust ist ein sehr flexibles Nachlassplanungsinstrument, er erlaubt im Erbfall die effektive und kostengünstige Verteilung des Vermögens in den USA und kann zu Lebzeiten jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.
Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass ein Revocable Living Trust – so wichtig dieser auch ist – nur einen Teil des umfassenden Nachlassplans darstellt. Ich biete meinen Mandanten daher ein Basispaket an, das umfassenden rechtlichen Schutz gewährt. Ich beginne Ihren Fall in der Regel mit einer allgemeinen Erstberatung, in der wir uns die Zeit nehmen, in Ruhe Ihre persönliche Situation zu klären sowie Ihre Ziele und Wünsche herauszuarbeiten und Ihre Fragen zu beantworten. Sie werden dadurch einen guten Überblick über die Unterschiede in den Rechtsordnungen sowie über das Erbschaft- und Nachlasssteuerrecht beider Länder haben sowie deren Zusammenspiel verstehen. Den so erarbeiteten Nachlassplan werde ich dann mit den entsprechenden Instrumenten umsetzen. Diese schließen in der Regel folgende Dokumente ein:
- Revocable Living Trust Vertrag
- Pour Over Will bzw. Überleitungstestament
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Zusammen werden wir sicherstellen, dass die betreffenden Vermögensgegenstände auf den Trust übertragen werden, damit dieser auch seine Wirksamkeit entfaltet. Ich glaube an eine einfache und gut strukturierte Nachlassplanung, mit der Sie und Ihre Familie lange in Frieden leben können.
Komplexe Truststrukturen und Vermögensübertragungen
Ein Trust muss richtig aufgesetzt und mit Vermögensgegenständen bestückt werden. Nicht jeder Trust ist gleich gestrickt. Wenn Sie in irgendeiner Form über Vermögensgegenstände in verschiedenen Rechtsordnungen verfügen, dann sollten Sie unbedingt einen internationalen Anwalt zu Rate ziehen, der komplexe Truststrukturen versteht und mit der Übertragung ausländischer Vermögensgegenstände vertraut ist.
Es gibt viele Fragen zu klären. Zum Beispiel dürfen Amerikaner an ausländische Ehegatten nur begrenzt Vermögensgegenstände steuerfrei übertragen. Weiter gibt es besondere Vorschriften für die Übertragung von ausländischen Immobilien an einen Trust. Sie brauchen einen Trust, der Ihrer besonderen Situation Rechnung trägt.
Trust mit ausländischen Vermögensgegenständen
Trusts, die ausländische Vermögensgegenstände halten, sind sehr komplex. Viele ausländische Rechtsordnungen, so auch Deutschland, erkennen den Common Law Trust nicht an. Um dem Trust dennoch Wirksamkeit zu verschaffen, sind kreative internationale Gestaltungen und entsprechende Steuerplanung gefragt. Sollten Sie planen, einen Common Law Trust mit ausländischen Vermögensgegenständen zu bestücken, dann kontaktieren Sie mich bitte jederzeit gerne. Ich arbeite eng mit Family Offices sowie Anwälten und Steuerberatern in beiden Rechtsordnungen zusammen.
Es sei kurz erwähnt, dass die US-Steuerbehörde IRS sehr strenge Reporting – Vorschriften für Begünstigte von ausländischen (Nicht-US) Trusts hat. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann mit hohen Strafen geahndet werden.
Basispaket US-Testament
Als internationaler Anwalt berate ich regelmäßig multinationale Familien bei Ihrer Nachlassplanung. Ich habe bereits mehrere sehr wohlhabende deutsch-amerikanische Familien bei ihrer US-Nachlassplanung beraten und ich verstehe die besonderen Herausforderungen, denen sich meine Mandanten stellen müssen.
Zusammen mit meinem Basis Testamentspaket biete ich den Mandanten, die keinen Revocable Living Trust errichten möchten, eine streng vertrauliche erste internationale Erbrechts- und Steuerberatung. Während dieser Erstberatung werden wir Ihre persönlichen Umstände und Ziele erörtern. Mit Ihrer Hilfe werde ich dann entsprechend Ihrer Wünsche ein Testament, eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder Generalvollmacht aufsetzen.
Komplexe Testamente
Natürlich ist ein einfaches Testament nicht immer ausreichend für globale Familien. Wenn Sie nahestehende Verwandte in Übersee haben, dann sollten Sie sich von einem internationalen Anwalt beraten lassen, der sich mit der Nachlassplanung von Mehrstaatlern auskennt.
Sie werden ein speziell auf Ihre Situation zugeschnittenes Testament benötigen, dass die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie und Ihren Seelenfrieden gewährleistet.
Internationale Nachlassplanung
Ich berate regelmäßig Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum bei komplexen internationalen Nachlassplanungen und Erbfällen mit USA Bezug. Ich arbeite auch mit amerikanischen Mandanten, die ausländische Ehegatten oder nahe ausländische Verwandte haben.
Kontaktieren Sie mich jederzeit als Ihren Anwalt für internationale Nachlassplanung
Ich berate meine Mandanten in der gesamten Bandbreite des internationalen Nachlassrechts und des Steuerrechts, einschließlich komplexer internationaler Erbfälle. Jeder Fall ist einzigartig und ich sehe es als meine Verpflichtung an, jeden meiner Mandanten individuell zu beraten. In allen Fragen arbeite ich eng mit Spezialisten beider Rechtsordnungen zusammen. Ich koordiniere zwischen Family- Offices, Rechtsanwälten und Steuerberatern und stelle sicher, dass Ihre Wünsche optimal international umgesetzt werden.