Wirtschaftsrecht

In der heutigen Geschäftswelt erfordert jede Unternehmung sorgfältige Planung und die Abwägung von Risiken.

Es ist von entscheidender Bedeutung für Ihr Unternehmen, dass Sie Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen wahren. Sei es bei einer Unternehmensgründung, einem Unternehmenskauf, bei der Verhandlung mit Gesellschaftern und Investoren oder bei der Vorbereitung eines großen Geschäftsabschlusses.

Oberste Aufgabe eines Unternehmensanwaltes ist es, dem Unternehmen durch die richtige Gestaltung und Planung von geschäftlichen und rechtlichen Abläufen Geld zu sparen. Entscheidend dafür ist die Minimierung von Risiken, etwa in haftungsrechtlicher, steuerrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Hinsicht.

Während meiner gesamten bisherigen Karriere habe ich hauptsächlich mit mittelständischen Unternehmen gearbeitet, die im internationalen Rechtsverkehr engagiert sind. Die enge Arbeit mit der Geschäftsführung und kaufmännischen Leitern hat mich gelehrt, wie ein Unternehmer zu denken und die Entscheidungsabläufe und wirtschaftliche Planung von Unternehmen zu verstehen. Meine individuellen Unternehmenslösungen sind immer zielführend und wirtschaftlich vertretbar. Meine Devise lautet daher „nicht Probleme schaffen, sondern wegschaffen.“

Ich arbeite mit deutschsprachigen und amerikanischen Unternehmen zusammen, die sich im Ausland bereits engagieren oder dies planen. Kontaktieren Sie mich bitte jederzeit gerne für eine umfassende Erstberatung.

Leistungen für US- und ausländische Unternehmen

Internationale Vertriebs- und Handelsvertreterverträge

Der Verkauf von Ware in ein anderes Land ist die Grundlage des internationalen Handels und der Globalisierung. Bei der heutigen unsicheren Weltwirtschaftslage ist es mehr denn je erforderlich, sein geschäftliches Engagement sorgfältig und vorausschauend zu planen, um späteren rechtlichen Problemen vorzubeugen. Ich unterstütze internationale Handelsunternehmen und Online Händler bei Umsetzung ihrer „Beachhead Strategy“. Ich stelle sicher, dass bei der Beauftragung von Vertriebshändlern die Marketingstrategie rechtlich festgeschrieben wird, wie mit „Underperformance“ des Vetriebshändlers umzugehen ist und dass entsprechende Wettbewerbsverbote und Exklusivitätsregelungen in den Vertrag aufgenommen werden. Für den Konfliktfall sollte auch der Exit vorher immer genau geregelt sein. Jeder internationale Vertriebs- oder Handelsvertretervertrag muss sich mit einer speziellen Situation auseinandersetzen und erfordert daher eine sorgfältige und individuelle Anpassung. Ich habe außerdem Erfahrung mit US Speditions-, Lagerhaltungs- und Fulfillment Verträgen.

Serviceverträge

Die heutige Dienstleistungsgesellschaft wird durch Serviceverträge bestimmt. Vor Vertragsabschluss ist es von großer Wichtigkeit, dass die Parteien die jeweiligen Aufgabengebiete und die zu erbringenden Leistungen sowie die Vergütungsstruktur genau festlegen. Heutzutage wird es auch immer wichtiger, dass genau geregelt wird, wie mit Geschäftsgeheimnissen und mit für das Unternehmen wichtigen Daten umzugehen ist. Jeder Vertrag erfordert eine individuelle Ausgestaltung, Prüfung und Verhandlung.

US-Arbeitsverträge

Alle Arbeitsverträge mit leitenden Angestellten sollten von einem erfahrenen Rechtsanwalt verhandelt, angefertigt und geprüft werden. Gerade für leitende Angestellte oder solche mit wichtigem Spezialwissen sind Standardverträge oft nicht ausreichend und müssen individuell angepasst werden.

Ich erstelle Arbeitsverträge, die allen beteiligten Parteien gerecht werden. Egal ob es sich um besondere Vergütungssysteme, Wettbewerbs- oder Geheimhaltungsklauseln handelt, ich stehe Ihnen jederzeit gerne mit meinem speziellen US-Fachwissen zur Verfügung.

Externe Rechtsabteilung

Ich biete meinen Mandanten das umfassende Leistungspaket einer Rechtsabteilung zu erschwinglichen monatlichen Festpreisen an. Ich kümmere mich dabei um jede rechtliche oder organisatorische Frage, einschließlich Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung, Due-Diligence, steuerrechtliche Compliance und der Einrichtung des Rechnungswesens. 

Ausländische Immobilieninvestitionen

Ich unterstütze Unternehmen und vermögende Privatinvestoren bei Immobilieninvestitionen in den USA und in Deutschland. Abgesehen von der rechtlichen Strukturierung der Investition berate ich meine Mandanten insbesondere hinsichtlich der steuerrechtlichen Optimierung des Vorhabens.

Business-Immigration

Das US Einwanderungsrecht bietet verschiedene Möglichkeiten für Unternehmer, in den USA zu investieren. Ich unterstütze meine Mandanten bei der Planung und Durchführung des Markteintritts in die USA. Seit Jahren helfe ich insbesondere deutschsprachigen Mandanten dabei, Unternehmen in den USA aufzubauen, und berate dabei hinsichtlich des vollen Spektrums der Business-Immigration, einschließlich B-1 Visum, E-1 und E-2 Visum und EB-5 Visum. Ich berate dabei insbesondere hinsichtlich der rechtlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Investition, damit das Unternehmen sich für eines der genannten Visa qualifiziert. Ich habe auch Erfahrung mit der Mitarbeiterentsendung unter dem L-1 Visum. Wie Ihre Unternehmung auch immer geartet sein mag, ich kann Sie bei der Antragstellung für eines der genannten Visa unterstützen.

Internationales sowie Deutsch-Amerikanisches Unternehmenssteuerrecht

Eine sorgfältige Steuerplanung kann Unternehmen und Investoren bei ihrer Auslandstätigkeit viel Geld sparen. Umso komplizierter die Unternehmung ist, umso notwendiger wird die Einholung qualifizierten Rechtsrates.

Als deutscher Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht habe ich 8 Jahre in deutschen Steuer-Boutiquen für vermögende Privatpersonen und internationale Unternehmer gearbeitet. Ich bin daher speziell qualifiziert, im deutschen und internationalen Steuerrecht zu beraten. Ich denke wie ein Unternehmer und vertrete meine internationale Mandantschaft in den gesamten Vereinigten Staaten, insbesondere in Miami und Süd Florida, sowie in Deutschland und anderen Ländern bei ihren komplexen internationalen Unternehmungen.

Kontaktieren Sie mich als Ihren Unternehmensanwalt.

Ich berate im internationalen Unternehmens- und Wirtschaftsrecht und betreue dabei US-Unternehmer, die im Ausland investieren, sowie Unternehmer aus deutschsprachigen Ländern, die in den USA geschäftlich tätig werden möchten.

Bitte kontaktieren Sie mich jederzeit gerne für ein vertrauliches Erstberatungsgespräch.