Der Markteintritt in die USA kann in verschiedene Formen stattfinden. Ein Variante könnte sein, dass Sie direkt Waren aus Ihrem Heimatland an US Kunden verkaufen. Zusätzlich könnten Sie auch eine reine Repräsentanz in den USA einrichten, um Ihren Markteintritt zu unterstützen. Eine andere Variante ist, dass Sie einen Handelsvertreter oder eine Vertriebsgesellschaft vor Ort beauftragen oder ein Joint Venture eingehen. Wie sich der Markteintritt ausgestaltet, hängt im Wesentlichen davon ab, was wirtschaftlich am sinnvollsten ist und wieviel Kontrolle Sie ausüben möchten.

Sie wollen sich dem US Markt intensiver widmen und dabei Ihre Gewinne nicht mit anderen Unternehmen teilen? Sie möchten die Geschicke Ihres Unternehmens in den USA selbst bestimmen? Dann sollten Sie darüber nachdenken, eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in den USA zu gründen.

Was ist eine Tochtergesellschaft?

Grundsätzlich ist eine Tochtergesellschaft immer eine selbständige Rechtsform. Gesellschafterin der Tochtergesellschaft ist die Muttergesellschaft, die die Kontrolle über die Tochtergesellschaft hat. Im Gegensatz dazu ist eine Niederlassung nur eine vom Haupthaus örtlich getrennte Einrichtung desselben Unternehmens. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig für die steuer- und haftungsrechtliche Einordnung, wie ich im Folgenden ausführen werde.

Vorteile einer selbständigen Tochtergesellschaft gegenüber einer unselbständigen Niederlassung.

Der große Vorteil einer Tochtergesellschaft ist, dass sie eine rechtlich selbständige Gesellschaft ist. Nur die Tochtergesellschaft haftet für Verbindlichkeiten und bei Schadensersatzansprüchen in den USA. Die Tochtergesellschaft schirmt die Muttergesellschaft daher haftungsrechtlich ab.

Im Vergleich dazu ist eine Niederlassung keine selbständige Rechtsform. Ihre heimische Gesellschaft wird somit selbst in den USA tätig und ist einer möglichen Haftung ausgesetzt.

Auch in steuerlicher Hinsicht ist der Tochtergesellschaft der Vorzug zu geben. Eine Tochtergesell-schaft ist, wenn sie richtig als Kapitalgesellschaft strukturiert ist, in den USA mit 21% wie jede US-Kapitalgesellschaft (C-Corporation) körperschaftsteuerpflichtig.

Eine Niederlassung auf der anderen Seite begründet eine Betriebsstätte Ihres Heimatunternehmens in den USA. Für die Gewinne, die auf diese Betriebsstätte entfallen, zahlen Sie zum einen die US-Körperschaftsteuer und zusätzlich noch eine besondere US- Niederlassungssteuer (Branch Profit Tax) i. H. v. 30%. Wenn die Tochtergesellschaft richtig strukturiert ist, kann diese Steuer vermieden werden.

Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA gewähren weitere Vorteile für Tochtergesellschaften (Treaty Benefits).

Natürlich birgt die Gründung einer Tochtergesellschaft in einem anderen Land immer auch finanzielle und rechtliche Risiken. Daher ist es wichtig, dass Sie sich vor Gründung der Gesellschaft von einem erfahrenen Anwalt für internationales Gesellschafts- und Steuerrecht beraten lassen.

Haben Sie weitere Fragen zu Tochtergesellschaften in den USA?

Kontaktieren Sie mich jederzeit gerne für ein Erstberatungsgespräch. Wir können dann klären, ob die Gründung einer Tochtergesellschaft die richtige Entscheidung für Sie ist.

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Timo Becker

Mit seiner aufstrebenden internationalen Anwaltskanzlei vertritt Timo Unternehmen und vermögende Privatpersonen bei internationalen Investitionen und Transaktionen.

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