Wir leben zwar in einer globalen Wirtschaft, aber Unternehmen müssen sich immer noch an nationale Gesetze halten.

Diese Tatsache macht Cross-Border Geschäfte oft ziemlich kompliziert. Wenn zum Beispiel ein US Unternehmen sich entscheidet, eine Tochtergesellschaft in Deutschland zu gründen, dann stellen sich sofort einige Rechts- und Steuerfragen. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie frühzeitig einen internationalen Unternehmensanwalt einschalten, der Sie bei der Strukturierung Ihrer Unternehmung berät.

Das Cross-Border Geschäft

Ein Cross-Border Geschäft ist grundsätzlich jeder Austausch von Kapital, Waren oder Dienst-leistungen über die Landesgrenzen hinweg. Angefangen mit dem einfachen Verkauf von in China produzierten Konsumartikeln über das Internet bis hin zu mehrstöckigen Joint Venture Investitionen mit komplexen Dienstleistungs- und Vertriebsverträgen.

Beispiele für Cross-Border Geschäfte:

Hier einige Beispiele aus meiner eigenen Praxis:

  • Eine US-Firma und eine deutsche Firma gehen ein Joint Venture ein.

Eine US-Vertriebsgesellschaft gründet ein Joint Venture mit einem deutschen Hersteller von medizinischen Geräten. Das Joint Venture Unternehmen wird der exklusive Distributeur für die Produkte des deutschen Herstellers in den USA. Wir gestalteten das Joint Venture als Kapitalgesellschaft und ich arbeitete eng mit der deutschen Steuerberatung des Herstellers zusammen, um Steuerprobleme in Deutschland und in den USA zu vermeiden.

Der Gesellschafts- und der Distributionsvertrag erforderten eine sehr genaue Ausarbeitung hinsichtlich der Frage, wer die Kontrolle über das Joint Venture hat. Es musste eine genaue Produktbeschreibung in den Distributionsvertrag aufgenommen werden, das Territorium wurde geregelt und natürlich musste ein Wettbewerbsverbot vereinbart werden.

  • Deutsche übertragen eine Erfindung auf eine Startup Gesellschaft in den USA gegen Gewährung von Gesellschafterrechten.

Zwei deutsche Softwareentwickler übertrugen ihre Rechte an einem Algorithmus auf eine Startup Gesellschaft, die nach dem Recht des Staates Delaware gegründet wurde. Die Parteien trafen für den Vertrag eine Rechtswahl zugunsten von Delaware und legten fest, dass für etwaige Streitigkeiten ein Schiedsgericht angerufen werden müsse. Interessanterweise wurde schlussendlich Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

  • Eine US-Gesellschaft verhandelt einen Distributionsvertrag mit einem deutschen Hersteller.

Die US-Gesellschaft verkaufte seit Jahren hochwertige anatomische Modelle eines deutschen Herstellers ohne eine schriftliche Abmachung. Die US-Gesellschaft sollte an ein großes US-Unternehmen verkauft werden und dieses wollte im Rahmen der Due-Diligence einen schriftlichen Distributionsvertrag mit dem deutschen Hersteller als Beweis für ein bestehendes Vertriebsrecht sehen. Die Inhaberin der US-Gesellschaft bat mich, mit der Geschäftsleitung des deutschen Herstellers einen Vertriebsvertrag aufzusetzen. Unglücklicherweise mussten wir bei der Prüfung des Falles feststellen, dass meine Mandantin gar keine Vertriebsrechte besaß, sondern als autorisierter Händler nur ein allgemeines Verkaufsrecht hatte. Der deutsche Hersteller weigerte sich, einen Distributionsvertrag aufzusetzen, und der Unternehmensverkauf fand nicht statt.

  • Eine deutsche Gesellschaft will eine US-Gesellschaft kaufen.

Ein deutscher Hersteller medizinischer Geräte wollte seinen US-Vertriebspartner kaufen.

Der Vertriebspartner hatte hohe Verbindlichkeiten beim Hersteller für bereits gelieferte Ware. Der deutsche Hersteller bat mich um Hilfe, da er eine Umwandlung der Verbindlichkeiten in eine 100%ge Beteiligung am US-Vertriebspartner plante. Ich arbeitete einen Letter of Intent (LOI) und einen Anteilskaufvertrag aus und begann mit der vorläufigen Due-Diligence beim US-Vertriebs-partner. Unglücklicherweise meldete der US-Vertriebspartner bald darauf Insolvenz an und wir mussten die Ansprüche in den USA zur Insolvenztabelle anmelden.

  • Eine US-Gesellschaft kauft Immobilien in Deutschland

Eine US-Immobilienentwicklungsgesellschaft kaufte ein großes Grundstück in Deutschland, um es mit einer Hotelanlage und Ferienwohnungen zu bebauen. Der US-Immobilienentwickler zog mich hinzu, um mit deutschen Steuerberatern und Rechtsanwälten Steuerfragen zu klären und für einen reibungslosen Ablauf des Projektes zu sorgen.

Was macht Cross-Border Geschäfte so verzwickt?

Jedes der oben beschriebenen Cross-Border Geschäfte wirft viele rechtliche Fragen auf beiden Seiten des Atlantiks auf.

In erster Linie spielen oft steuerliche Erwägungen eine Rolle. Es ist von großer Wichtigkeit, die Steuergesetze der beiden Länder zu kennen und entsprechend zu planen und die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens anzuwenden.

Zusätzlich können weitere ordnungsrechtliche Fragen zu klären sein. Es kann beispielsweise sein, dass die Kartellbehörden einen Unternehmenskauf genehmigen müssen. Dabei kann es passieren, dass etwa die Kartellbehörden der USA oder die der Europäischen Union unterschiedliche Auffassungen vertreten.

Aber auch bei einfacheren und kleineren Geschäften gibt es viele rechtliche und kulturelle Unterschiede, die es zu beachten gilt. Gerade in den Vereinigten Staaten hat jeder Einzelstaat seine eigenen Gesetze. Selbst auf lokaler Ebene gibt es viele Unterschiede. Was in einem Landkreis erlaubt oder üblich ist, muss im nächsten Landkreis noch lange nicht erlaubt sein.

Einer der wichtigsten Fragen bei Cross-Border Geschäften ist, welches Recht Anwendung findet. Die Gerichte der meisten Länder erkennen eine Rechtswahl der Parteien an. Aber die Rechtswahl hängt von vielen Faktoren ab. Wenn Sie in den USA Geschäfte machen, dann wird die Rechtswahl sich in der Regel auf das Recht eines Bundesstaates beschränken. Hierbei ist darauf zu achten, wo der Schwerpunkt des Vertrages liegt und welches Recht unter Umständen günstiger für die Parteien ist. Oft wird in internationalen Verträgen hier das Recht des Staates New York gewählt, da dort eines der größten Zentren für den internationalen Handel beheimatet ist.

Holen Sie sich Hilfe bei Ihren Cross-Border Geschäften

Wenn Sie vorhaben, über die Landesgrenzen hinaus tätig zu werden, dann sollten Sie sich besser eher früher als später den Rat eines erfahrenen internationalen Unternehmensanwaltes einholen.

Kontaktieren Sie mich jederzeit gerne für eine Erstberatung.

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Timo Becker

Mit seiner aufstrebenden internationalen Anwaltskanzlei vertritt Timo Unternehmen und vermögende Privatpersonen bei internationalen Investitionen und Transaktionen.

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