Im Gegensatz zu Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen unterliegt das geistige Eigentum ganz eigenen Regeln, die sich aus der besonderen intellektuellen Natur des geistigen Eigentums ergeben. Beim geistigen Eigentum geht es um den Schutz von Konzepten und Ideen.
Aufgrund seiner immateriellen Natur kann geistiges Eigentum schnell über Landesgrenzen hinweg verbreitet werden. Hält man sich das Internet vor Augen, wird dies noch deutlicher. Deswegen ist es wichtig, sein geistiges Eigentum in mehreren Ländern schützen zu lassen.
Die meisten Rechtsordnungen der Welt haben ihre eigenen durchsetzbaren gewerblichen Schutzrechte (Territorialprinzip).
Internationales gewerbliches Schutzrecht versucht daher, die Schutzrechte der einzelnen Staaten zu harmonisieren und deren Durchsetzung zu erleichtern. Hierbei sei kurz auf das 1995 in Kraft getretene TRIPS Abkommen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) verwiesen, in dem die Welthandelsorganisation die Harmonisierung der einzelnen nationalen Schutzrechte nach internationalen Standards gewährleisten will.
Der globale Schutz von Urheberrechten, Patenten und Marken
Der Ausdruck geistiges Eigentum bzw. gewerbliches Schutzrecht ist relativ weit gefasst, er umfasst eine ganze Gruppe von Rechten.
Urheberrecht (Copyright)
Die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst ist ein internationales Abkommen, welches gewisse Mindeststandards für den Urheberschutz festlegt.
Das Abkommen regelt insbesondere, dass jeder Abkommens-Staat einem in einem anderen Staat kreierten Werk den eigenen Schutz zuteil kommen lassen muss.
Ein zweites wichtiges Abkommen ist das 1996 von der World Intellectual Property Organization (WIPO) vereinbarte Abkommen über das Urheberrecht (Copyright Treaty). Das Abkommen regelt insbesondere den Schutz von digitalen Übertragungen, Schutz von Computerprogrammen und Datenbanken.
Patente
Die Patent Cooperation Treaty (PCT) macht es möglich, ein Patent mit einer einzigen internationalen Anmeldung in über 150 Ländern schützen zu lassen.
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass es so etwas wie ein internationales Patent nicht gibt. Jedes einzelne Land muss die Anmeldung überprüfen und genehmigen. Das Abkommen vereinfacht jedoch den Anmeldungsprozess und den internationalen Schutz von Patenten.
Markenrechte (Trademarks)
Das Madrid Protokoll (Madrid System) ist das Pendant zum PCT für Markenrechte.
Wenn ein Unternehmen in einem Mitgliedsstaat eine Marke anmeldet, kann es gleichzeitig in allen anderen Staaten, die dem Abkommen angehören, dieselbe Marke anmelden. Der Markenschutz gilt auch für Staaten, die dem Abkommen später beitreten.
Brauchen Sie Hilfe bei der Entwicklung einer internationalen Strategie zum Schutz Ihres geistigen Eigentums?
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, zum internationalen Schutz Ihres geistigen Eigentums einen Anwalt einzuschalten. Die oben genannten Abkommen sind sehr komplex und enthalten alle unterschiedliche Anmeldungsvoraussetzungen, die genau befolgt werden müssen.
Sie sollten niemals davon ausgehen, dass nur weil Ihr geistiges Eigentum etwa in der EU geschützt ist, dies auch der Fall in den USA oder in anderen Ländern ist. Dies kann selbst für Mitgliedsstaaten der oben genannten Abkommen gelten.
Bedenken Sie auch immer, dass die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes nur der erste Schritt ist, Ihr geistiges Eigentum international zu schützen. Ihr Unternehmen wird auch Beratung bei der Ausarbeitung von internationalen Lizenzverträgen benötigen oder um Ihre Schutzrechte international gerichtlich durch zu setzten.
Wenn Sie planen, eine umfassende internationale Strategie zum Schutz Ihres geistigen Eigentums zu entwickeln, sprechen Sie mich jederzeit gerne an. Ich arbeite eng mit Spezialisten in verschiedenen Rechtsordnungen zusammen und gemeinsam werden wir eine weltweite Strategie für Sie erarbeiten.