Für jeden internationalen Unternehmer, der in Amerika Geschäfte machen will, stellt sich irgendwann die Frage, ob er nicht eine eigene Firma in den USA gründen möchte.
Als Ausländer in den USA eine Firma zu gründen kann manchmal eine Herausforderung darstellen. Es gibt viele Vorschriften auf Bundesebene, Landes- und Gemeindeebene, die eingehalten werden müssen.
Hier ein kleiner Überblick wie eine Firmengründung in den USA abläuft:
1. Wählen Sie die richtige Rechtsform für Ihre Unternehmung
Was für Ihr Unternehmen die richtige Rechtsform ist, wird wesentlich davon bestimmt, was Sie mit Ihrem Vorhaben bezwecken möchten.
Die U.S. Small Business Administration (SBA) führt auf ihrer Webseite die verschiedenen Rechtsformen auf und erklärt ihre Vor- und Nachteile.
Nicht alle Rechtsformen sind für jeden Unternehmer gleichermaßen geeignet.
Partnership
Die Partnership ist eine Personengesellschaft und wohl die einfachste Rechtsform.
Sie entspricht einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Deutschland. Voraussetzung ist der Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck. Jeder der Partner haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Davon zu unterscheiden ist die Limited Partnership. Diese Gesellschaft entspricht im Wesentlichen der Kommanditgesellschaft in Deutschland. Es gibt einen Vollhafter (Komplementär), den sog. General Partner, und es gibt den Teilhafter (Kommanditisten), den sog. Limited Partner. Der General Partner haftet persönlich und unbeschränkt und der Limited Partner haftet nur mit seiner Einlage in die Gesellschaft. Limited Partnerships werden oft dazu verwendet, Kapital von einer großen Anzahl von Investoren einzusammeln, da die Limited Partner keine Mitspracherechte haben.
Limited Liability Company (LLC)
Diese Gesellschaft ist die flexibelste Gesellschaftsform in den USA und ist noch relativ neu. Die Gesellschaft kann wie eine Personengesellschaft oder wie eine Kapitalgesellschaft ausgestaltet werden. Der Vorteil der LLC ist, dass die Haftung auf das Gesellschafts-vermögen begrenzt ist (Limited Liability -Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen). In Florida, anders als in vielen anderen Staaten, hat die LLC keine begrenzte Lebensdauer.
Corporation
Die Corporation ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, vergleichbar mit einer GmbH bzw. einer AG im deutschsprachigen Rechtsraum. Steuerlich gibt es verschie-
dene Formen der Corporation (C-Corporation und S-Corporation). Die Corporation bietet umfassenden Haftungsschutz und eine gefestigte Rechtsprechung. Die Corporation hat allerdings den Nachteil, dass es viele formale Regelungen gibt, die unbedingt eingehalten werden müssen, um die beschränkte Haftung zu gewährleisten.
2. Name und den Sitz der Gesellschaft
Sobald Sie die richtige Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen gefunden haben, sollten Sie sich Gedanken über den Namen und den Sitz der Gesellschaft machen. Das Gesellschafts-
recht der USA ist Landesrecht, d.h. jeder der 50 Bundesstaaten hat seine eigenen Gesetze was Gesellschaften angeht. Welches Recht auf die Gesellschaft Anwendung findet, wird in erster Linie durch den Gründungsstaat aber auch durch den Sitz der Gesellschaft bestimmt (Gründungs- und Sitztheorie).
3. Erstellung der Gründungsdokumente der Gesellschaft
Sollten Sie beispielsweise vorhaben eine Corporation zu gründen, so müssen für die Gründung der Gesellschaft die Articles of Incorporation (Gründungsstatut) beim Handelsregister in einem der Bundesstaaten eingereicht werden. Weiter benötigen Sie noch die By-Laws (Satzung) oder zusätzlich ein Shareholder Agreement (Gesellschaftervertrag).
Wenn Sie eine LLC gründen möchten, dann müssen die Articles of Organization beim jeweiligen Handelsregister eingereicht werden. Zusätzlich sollte auch ein Operating Agreement (Gesellschaftsvertrag) aufgesetzt werden. Shareholder- und Operating Agreement ähneln sich vom Grundsatz her, sind jedoch spezifisch auf die jeweilige Rechtsform zugeschnitten.
Je nachdem welche Rechtsform Sie gewählt haben, gibt es noch viele lokale Vorschriften am Sitz der Gesellschaft, die eingehalten werden müssen und die Ihr Unternehmensanwalt mit Ihnen besprechen kann.
Kontaktieren Sie mich als Ihren Unternehmensanwalt in Amerika
Es gibt noch viele weitere Schritte, die bei der Gründung einer Gesellschaft in den USA bedacht werden müssen. Als in Firmengründungen sehr erfahrener Unternehmensanwalt kann ich gerne mit Ihnen sämtliche Optionen durchsprechen und Sie beim Gründungsprozess begleiten.
Kontaktieren Sie mich bitte jederzeit gerne für eine umfassende Erstberatung und danach beginnen wir mit der Gründung.